Faith World Outreach Church, eine gemeinnützige Organisation, die nach den Gesetzen des Staates Illinois organisiert ist, ermutigt zur Bitte und Annahme von Geschenken an die Faith World Outreach Church (im Folgenden als die Organisation bezeichnet) für Zwecke, die der Organisation helfen, sich weiterzuentwickeln und zu erfüllen seine Mission. Die folgenden Grundsätze und Richtlinien regeln die Annahme von Geschenken an die Organisation oder zugunsten eines ihrer Programme. Die Mission der Organisation ist: Die Vision unserer Kirche ist es, die Welt zu erreichen, die voller Menschen ist, die verloren und von ihnen getrennt sind Gott und haben keine Ahnung, wie sie zu Ihm kommen sollen. Wir, die wir einst Teil der Verlorenen waren, wurden vom Herrn Jesus und dem Wirken des Heiligen Geistes berührt und uns wurde gezeigt, wie wir mit Gott versöhnt werden können. Unser Dienst ist jetzt, diese Welt mit der Liebe und Kraft Gottes zu erreichen und berühre sie mit Seinem reichen Leben. Wir möchten ihnen das Leben Gottes bringen und ihnen zeigen, dass Sein Wort treu und wahr ist, um für ihre Errettung einzutreten und ihre Bedürfnisse zu erfüllen Anbetung, Liebe zu den Brüdern, die sich darin manifestiert, die Lasten des anderen zu tragen, ein echter „Hunger“, die Verlorenen mit der guten Nachricht zu erreichen, eine Verpflichtung gegenüber der Familie als einer von Gott eingesetzten Institution, die das wahre Fundament der Gesellschaft und einer Welt sein sollte Ansicht, die nicht bereit ist, weniger zu akzeptieren als die Offenbarung von Gottes gerechtem Reich und seiner Herrlichkeit auf der Erde.I. Zweck der Richtlinien und Richtlinien Der Vorstand der Organisation und seine Mitarbeiter erbitten laufende und aufgeschobene Geschenke von Einzelpersonen, Unternehmen und Stiftungen, um das zukünftige Wachstum und die Missionen der Organisation zu sichern. Diese Richtlinien und Richtlinien regeln die Annahme von Geschenken durch die Organisation und die Bereitstellung Anleitung für potenzielle Spender und ihre Berater bei Spenden an die Organisation. Die Bestimmungen dieser Richtlinien gelten für alle Geschenke, die die Organisation für eines ihrer Programme oder Dienstleistungen erhält.II. Inanspruchnahme eines RechtsbeistandsDie Organisation holt gegebenenfalls den Rat eines Rechtsbeistands in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Annahme von Geschenken ein. Eine Überprüfung durch einen Anwalt wird empfohlen für:1) eng gehaltene Aktienübertragungen, die Beschränkungen oder Kauf-Verkaufs-Vereinbarungen unterliegen.2) Dokumente, in denen die Organisation als Treuhänder genannt wird.3) Geschenke im Zusammenhang mit Verträgen, wie Sonderverkäufe oder andere Dokumente, die die Organisation annehmen muss eine Verpflichtung.4) Transaktionen mit potenziellen Interessenkonflikten, die IRS-Sanktionen nach sich ziehen können.5) Andere Fälle, in denen die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands als angemessen erachtet wird.Die Organisation behält sich das Recht vor, jedes Geschenk innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt ohne Rückgriff abzulehnen.III. InteressenkonfliktDie Organisation fordert alle potenziellen Spender auf, sich in Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihren Geschenken und den daraus resultierenden Folgen für die Steuer- und Nachlassplanung von persönlichen Rechts- und Finanzberatern beraten zu lassen National Committee on Planned Giving, dargestellt als Anhang zu diesem Dokument.IV. Beschränkungen für GeschenkeDie Organisation nimmt uneingeschränkte Geschenke und Geschenke für bestimmte Programme und Zwecke an, vorausgesetzt, dass solche Geschenke nicht im Widerspruch zu ihrer erklärten Mission, ihren Zwecken und Prioritäten stehen. Die Organisation nimmt keine Geschenke an, deren Zweck zu restriktiv ist. Zu restriktive Geschenke sind solche, die gegen die Bestimmungen der Unternehmenscharta (oder des Treuhanddokuments, wenn die Organisation unter Treuhand gegründet wurde) verstoßen, Geschenke, die zu schwierig zu verwalten sind, oder Geschenke, die für Zwecke außerhalb der Mission der Organisation bestimmt sind. Alle endgültigen Entscheidungen über den restriktiven Charakter eines Geschenks und seine Annahme oder Ablehnung werden von der Organisation getroffen.V. Die Aufsicht über die Geschenkannahme (im Folgenden „Gift Acceptance Committee“) Die Aufsicht über die Geschenkannahme besteht aus: 1) dem Präsidenten der Organisation; 2) dem Vizepräsidenten der Organisation; 3) dem Schatzmeister der Organisation; Dem Geschenkannahmeausschuss obliegt die Verantwortung, alle der Organisation gemachten Geschenke zu überprüfen, diese Geschenke ordnungsgemäß zu prüfen und anzunehmen und dem Vorstand gegebenenfalls Empfehlungen zu Fragen der Geschenkannahme zu geben.VI. Arten von Geschenken Die folgenden Geschenke sind akzeptabel: o Bargeld. o materielles persönliches Eigentum. o Wertpapiere. o Immobilien .o Charitable Remainder Trusts.o Charitable Lead Trusts.o Benennung der Begünstigten von Altersvorsorgeplänen.o Vermächtnisse.o Benennung der Begünstigten von Lebensversicherungen.Die folgenden Kriterien bestimmen die Annahme jedes Geschenkformulars:1) Bargeld. Bargeld ist in jeder Form akzeptabel. Schecks sind zahlbar an die Organisation und entweder während eines normalen Dienstleistungsangebots auszuhändigen oder können jedem Büromitarbeiter in den Verwaltungsbüros der Organisation ausgehändigt werden.2) Materielles persönliches Eigentum. Alle anderen Sachspenden von persönlichem Eigentum müssen anhand der folgenden Kriterien geprüft werden: o Erfüllt das Eigentum den Auftrag der Organisation? o Ist das Eigentum vermarktbar? o Fallen für das Eigentum irgendwelche Lagerkosten an? Der Geschenkannahmeausschuss der Organisation trifft die endgültige Entscheidung über die Annahme von anderen Sachgeschenken.3) Wertpapiere. Die Organisation kann sowohl öffentlich gehandelte Wertpapiere als auch eng gehaltene Wertpapiere akzeptieren.Öffentlich gehandelte Wertpapiere. Marktfähige Wertpapiere können auf ein bei einer oder mehreren Maklerfirmen geführtes Konto übertragen oder physisch mit der Unterschrift oder Aktienvollmacht des Übertragenden geliefert werden. Grundsätzlich werden alle marktgängigen Wertpapiere bei Erhalt verkauft, sofern der Anlageausschuss nichts anderes anordnet. In einigen Fällen können marktfähige Wertpapiere durch geltende Wertpapiergesetze eingeschränkt sein; in einem solchen Fall wird die endgültige Entscheidung über die Annahme der eingeschränkten Wertpapiere vom Gift Acceptance Committee der Organisation getroffen.Closely Held Securities. Eng gehaltene Wertpapiere, die nicht nur Schuld- und Aktienpositionen in nicht börsennotierten Unternehmen umfassen, sondern auch Beteiligungen an Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder andere Eigentumsformen, können vorbehaltlich der Zustimmung des Geschenkannahmeausschusses der Organisation angenommen werden. Geschenke müssen jedoch vor der Annahme überprüft werden, um festzustellen:o es keine Beschränkungen für die Sicherheit gibt, die die Organisation daran hindern würden, diese Vermögenswerte letztendlich in Bargeld umzuwandeln;o die Sicherheit marktfähig ist; undo die Sicherheit wird keine unerwünschten steuerlichen Konsequenzen für die Organisation nach sich ziehen. Falls bei der anfänglichen Überprüfung der Sicherheit potenzielle Probleme auftreten, kann eine weitere Überprüfung und Empfehlung durch einen externen Fachmann eingeholt werden, bevor eine endgültige Entscheidung über die Annahme des Geschenks getroffen wird. Der Geschenkannahmeausschuss der Organisation und der Rechtsbeistand treffen bei Bedarf die endgültige Entscheidung über die Annahme von Wertpapieren in enger Verwahrung. Es werden alle Anstrengungen unternommen, nicht marktfähige Wertpapiere so schnell wie möglich zu verkaufen.4) Immobilien. Schenkungen von Immobilien können bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke oder Schenkungen umfassen, die einem früheren Lebensanteil unterliegen. Vor der Annahme von Immobilien verlangt die Organisation eine erste Umweltprüfung der Immobilie, um sicherzustellen, dass die Immobilie keine Umweltschäden aufweist. Umweltprüfformulare sind diesem Dokument als Anlage beigefügt. Für den Fall, dass die Erstinspektion ein potenzielles Problem aufdeckt, beauftragt die Organisation eine qualifizierte Inspektionsfirma mit der Durchführung eines Umweltaudits. Die Kosten des Umweltaudits gehen im Allgemeinen zu Lasten des Spenders. Gegebenenfalls muss die Organisation vor der Annahme des Sachgeschenks eine Eigentumsmappe besorgen. Die Kosten für diesen Titelordner gehen im Allgemeinen zu Lasten des Spenders. Vor der Annahme des Grundstücks muss das Geschenk vom Geschenkannahmeausschuss der Organisation und vom Rechtsbeistand der Organisation genehmigt werden. Zu den Kriterien für die Annahme des Eigentums gehören: o Ist das Eigentum für die Zwecke der Organisation nützlich? o Ist das Eigentum marktfähig? o Gibt es Beschränkungen, Vorbehalte, Dienstbarkeiten oder andere Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Eigentum? kann Versicherungen, Grundsteuern, Hypotheken oder Schuldverschreibungen usw. im Zusammenhang mit der Immobilie umfassen? o Zeigt die Umweltprüfung, dass die Immobilie nicht beschädigt ist? Die Organisation akzeptiert vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 4 oben eine Restbeteiligung an einem Privatwohnsitz, einer Farm oder einem Ferienobjekt. Der Spender oder andere Bewohner können die Immobilie für die Dauer der angegebenen Lebensdauer weiter bewohnen. Beim Tod des Spenders kann die Organisation die Immobilie nutzen oder zu Geld machen. Wenn die Organisation ein Geschenk mit Restzinsen erhält, sind Aufwendungen für Unterhalt, Grundsteuern und jegliche Vermögensschulden vom Spender oder Hauptbegünstigten zu zahlen.6) Öl-, Gas- und Mineralanteile. Die Organisation kann gegebenenfalls Öl- und Gasbesitzrechte akzeptieren. Vor der Annahme eines Öl- und Gasanteils muss das Geschenk vom Geschenkannahmeausschuss und erforderlichenfalls vom Rechtsbeistand der Organisation genehmigt werden. Zu den Kriterien für die Annahme des Konzessionsgebiets gehören: o Schenkungen von Oberflächenrechten sollten einen Wert von mindestens 1 TP2T20.000 haben um den Durchschnitt der drei Jahre vor der Schenkung). o Das Eigentum sollte keine erweiterten Verbindlichkeiten oder andere Gegenleistungen haben, die den Empfang der Schenkung unangemessen erscheinen lassen. o Eine Arbeitsbeteiligung wird selten akzeptiert. Eine Arbeitsbeteiligung darf nur akzeptiert werden, wenn ein Plan zur Minimierung möglicher Haftungs- und Steuerfolgen besteht. o Das Grundstück sollte einer Umweltprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die Organisation keiner aktuellen oder potenziellen Umwelthaftung ausgesetzt ist.7) Schnäppchenverkäufe. Die Organisation wird in Fällen, in denen der Verkauf zu einem günstigen Preis die Mission und die Zwecke der Organisation fördert, eine Vereinbarung über den Verkauf zu einem günstigen Preis eingehen. Alle Schnäppchenverkäufe müssen vom Geschenkannahmeausschuss geprüft und empfohlen und vom Vorstand genehmigt werden. Zu den Faktoren, die bei der Bestimmung der Angemessenheit der Transaktion verwendet werden, gehören: o Die Organisation muss eine unabhängige Schätzung einholen, die den Wert des Eigentums belegt Die Organisation muss feststellen, dass sie das Eigentum nutzen wird oder dass es einen Markt für den Verkauf des Eigentums gibt, der den Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt erlaubt , falls zutreffend) während der Haltedauer.8) Lebensversicherung. Die Organisation muss sowohl als Begünstigter als auch als unwiderruflicher Eigentümer einer Versicherungspolice genannt werden, bevor eine Lebensversicherungspolice als Schenkung erfasst werden kann. Das Geschenk wird bei Erhalt mit seinem interpolierten Endreservewert oder Barrückkaufswert bewertet. Wenn der Spender zukünftige Prämienzahlungen leistet, wird die Organisation den gesamten Betrag der zusätzlichen Prämienzahlung in dem Jahr, in dem sie geleistet wird, als Schenkung berücksichtigen Die Organisation kann:o die Prämien weiter zahlen;o die Police in eine bezahlte Versicherung umwandeln; oder die Police zu ihrem aktuellen Barwert zurückgeben.9) Renten für wohltätige Zwecke. Die Organisation kann wohltätige Schenkungsrenten anbieten. Das Mindestgeschenk für die Finanzierung beträgt $5.000. der Organisationspräsident kann Ausnahmen von diesem Minimum machen. Das Mindestalter für Lebenseinkommensempfänger einer geschenkten Rente beträgt 55. Wenn eine aufgeschobene geschenkte Rente angeboten wird, beträgt das Mindestalter für Lebenseinkommensempfänger 45. Für eine geschenkte Rente sind nicht mehr als zwei Lebenseinkommensempfänger zulässig vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erstellt. Der Präsident der Organisation kann Ausnahmen von diesem Zahlungsplan genehmigen. Die Organisation akzeptiert keine Immobilien, materielles persönliches Eigentum oder andere illiquide Vermögenswerte im Austausch für laufende wohltätige Schenkungsrenten. Die Organisation kann Immobilien, materielles persönliches Eigentum oder andere illiquide Vermögenswerte im Austausch für aufgeschobene geschenkte Renten annehmen, sofern mindestens 5 Jahre vor dem Beginn des Rentenzahlungsdatums liegen, der Wert des Eigentums hinreichend sicher ist und die Der Präsident der Organisation genehmigt die Vereinbarung. Gelder, die im Austausch für eine geschenkte Rente eingebracht werden, werden beiseite gelegt und während der Laufzeit der Rentenzahlungen angelegt. Sobald diese Zahlungen beendet sind, werden die Gelder, die den verbleibenden Hauptbetrag darstellen, der im Austausch für die Schenkungsrente eingezahlt wurde, an die allgemeinen Stiftungsfonds der Organisation oder an einen vom Spender bestimmten speziellen Fonds übertragen.10) Charitable Remainder Trusts. Die Organisation kann mit Zustimmung des Gift Acceptance Committee der Organisation die Ernennung zum Restbegünstigten einer wohltätigen Reststiftung annehmen. Die Organisation akzeptiert keine Ernennung zum Treuhänder eines gemeinnützigen Rest-Trusts.11) Wohltätige Lead-Trusts. Die Organisation kann eine Benennung als Einkommensbegünstigter eines gemeinnützigen Lead Trust akzeptieren. Der Vorstand der Organisation akzeptiert keine Ernennung zum Treuhänder eines gemeinnützigen Lead Trust.12) Begünstigte des Ruhestandsplans. Spender und Unterstützer der Organisation werden ermutigt, die Organisation als Begünstigten ihrer Ruhestandspläne zu benennen. Solche Benennungen werden nicht als Geschenke an die Organisation erfasst, bis das Geschenk unwiderruflich ist. Wenn die Schenkung unwiderruflich, aber erst in der Zukunft fällig ist, kann der Barwert dieser Schenkung zu dem Zeitpunkt erfasst werden, zu dem die Schenkung unwiderruflich wird.13) Vermächtnisse. Spender und Unterstützer der Organisation werden ermutigt, der Organisation im Rahmen ihrer Testamente und Trusts Vermächtnisse zu hinterlassen. Solche Vermächtnisse werden nicht als Geschenke an die Organisation verbucht, bis das Geschenk unwiderruflich ist. Wenn das Geschenk unwiderruflich, aber erst in der Zukunft fällig ist, kann der Barwert dieses Geschenks zu dem Zeitpunkt erfasst werden, zu dem das Geschenk unwiderruflich wird.14) Begünstigte von Lebensversicherungen. Spender und Unterstützer der Organisation werden ermutigt, die Organisation als Begünstigten oder bedingten Begünstigten ihrer Lebensversicherungspolicen zu benennen. Solche Benennungen dürfen nicht als Geschenke an die Organisation erfasst werden, bis das Geschenk unwiderruflich ist. Wenn das Geschenk unwiderruflich, aber erst in der Zukunft fällig ist, kann der Barwert dieses Geschenks zu dem Zeitpunkt erfasst werden, an dem das Geschenk unwiderruflich wird.VII. Verschiedene BestimmungenSicherungsgutachten und Anwaltskosten für Geschenke an die Organisation. Es liegt in der Verantwortung des Spenders, eine Bewertung (falls erforderlich) und einen unabhängigen Rechtsbeistand für alle Geschenke an die Organisation einzuholen. Bewertung von Geschenken zu Entwicklungszwecken Datum des Geschenks. Verantwortung für IRS-Einreichungen beim Verkauf von Geschenkartikeln Artikel ist mehr als $5.000. Die Organisation muss dieses Formular innerhalb von 125 Tagen nach dem Datum des Verkaufs oder der Verfügung über den Vermögenswert einreichen. Formular 8282 mit Einreichungsanweisungen ist diesen Richtlinien als Anhang beigefügt. Die Anerkennung aller Geschenke an die Organisation und die Einhaltung der aktuellen IRS-Anforderungen zur Anerkennung solcher Geschenke liegen in der Verantwortung der Mitarbeiter und/oder freiwilligen Mitarbeiter der Organisation. Die IRS-Veröffentlichung 561 zur Bestimmung des Werts von gespendetem Eigentum und die IRS-Veröffentlichung 526 Wohltätige Spenden sind diesen Richtlinien als Anhang beigefügt.VIII. Holdharmless, Entschädigung, SchiedsverfahrenVIV. Änderungen der Richtlinien zur Annahme von Geschenken Diese Richtlinien und Richtlinien können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.